Berufsordnung & Recht
Die BLZK legt fest, nach welchen Regeln der Beruf ausgeübt wird – von der Berufsordnung bis zur Berufsgerichtsbarkeit.
FVDZ München – gemeinsam & demokratisch
Danke für Ihre Stimmen. Allen Kolleginnen und Kollegen, die bei der BLZK- und ZBV-Wahl 2026 abgestimmt haben, danken wir herzlich, auch im Namen der 35 Kandidatinnen und Kandidaten unseres Wahlvorschlags. Wer unserem Team seine Stimmen gegeben hat, hat uns einen Auftrag erteilt. Den nehmen wir ernst. Das amtliche Ergebnis geben ZBV und BLZK bekannt.
Der FVDZ München steht für eine Selbstverwaltung, die verantwortungsvoll mit den Beiträgen ihrer Mitglieder umgeht, Praxen entlastet und demokratische Regeln konsequent achtet. Sachlich, praxisnah und im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen – niedergelassen, angestellt und im Ruhestand.
Niedergelassen, angestellt und im Ruhestand, jung und erfahren, aus Allgemeinzahnheilkunde, Alterszahnheilkunde, Chirurgie und Kieferorthopädie.
Gemeinsam für München: unser Team für BLZK und ZBV.
Die Kammer ist Selbstverwaltung: Zahnärztinnen und Zahnärzte regeln ihren Beruf selbst – nicht Ministerien und Behörden. Wer bei dieser Wahl mitbestimmt, entscheidet, wer diese Regeln in den nächsten vier Jahren gestaltet.
Die BLZK legt fest, nach welchen Regeln der Beruf ausgeübt wird – von der Berufsordnung bis zur Berufsgerichtsbarkeit.
Curricula, Prüfungswesen und Anerkennung von Qualifikationen – für Zahnärzte wie für das Praxisteam.
Fachliche Standards, Patientenberatung und Begutachtung – getragen von der Profession selbst.
BLZK und ZBV vertreten die Münchner Zahnärzteschaft gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit.
Die KZVB organisiert Abrechnung und vertragszahnärztliche Versorgung – das Geld. Die Kammer (BLZK/ZBV) regelt Berufsrecht, Ausbildung, Fortbildung und Qualität – den Beruf. Bei dieser Wahl geht es um die Kammer. Und weil der FVDZ in beiden Welten zu Hause ist, arbeiten wir für den Schulterschluss von BLZK und KZVB statt für Grabenkämpfe.
Die FVDZ-Bezirksgruppe München informiert Sie gern per E-Mail – zu berufspolitischen Themen und Veranstaltungen. Eine kurze Anmelde-Mail genügt. Einwilligung jederzeit widerruflich, keine Weitergabe an Dritte (Datenschutz).
Das Wichtigste zur Wahl – kurz beantwortet.