Wer darf bei der BLZK- & ZBV-Wahl 2026 in München wählen?
Wählen darf bei der Wahl zur Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) und zum Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) München nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist. Diese Liste ist seit dem 28. Juli 2026 geschlossen, die Briefwahl endete am 22.09.2026, 17:00 Uhr.
Die Wählerliste ist geschlossen · Einsicht und Einwände waren nur bis zum
28. Juli 2026 möglich · die Briefwahl ist abgeschlossen
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind die im Bezirk München gemeldeten Kammerangehörigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in der Wählerliste eingetragen sind – Niedergelassene, Angestellte und ebenso Kolleginnen und Kollegen im Ruhestand. Wahlberechtigt ist, wer Mitglied ist, und die Mitgliedschaft endet nicht mit der Praxisabgabe.
Die Auslegung ist beendet
- Die Wählerliste lag vom 14. bis 28. Juli 2026 beim ZBV München aus. Seit dem 28. Juli 2026 sind Einsicht und Einwand nicht mehr möglich – auch nicht für alle, die zwischenzeitlich umgezogen sind oder ihre Praxis verlegt haben.
- Wer eingetragen war, musste nichts beantragen: Die Wahlunterlagen gingen automatisch per Post hinaus.
- Für Rückfragen zur Wahl bleibt der Wahlleiter erreichbar – wahlleiter@zbvmuc.de.
Maßgeblich sind die amtlichen Wahlbekanntmachungen des Wahlausschusses (Wahlleiter: Dr. Christian Noé).
